Unter dem Durchschnittsbedarf (= Regelbedarf) versteht man jenen Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern an Nahrung, Kleidung, Wohnung und zur Bestreitung seiner weiteren Bedürfnisse, wie etwa kulturelle und sportliche Betätigung, sonstige Freizeitgestaltung und Urlaub hat (vgl Gitschthaler, Unterhaltsrecht3 Rz 571, 2.).
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Auch in seiner Entscheidung vom 20.02.2019, 3 Ob 224/18i hält der Oberste Gerichtshof (OGH) an der bisherigen Rechtsprechung zum wirksamen Zugang von E-Mails fest. Hier auszugweise aus dieser OGH-Entscheidung: Für den Zugang elektronischer Willenserklärungen in den Machtbereich des Empfängers ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Mailbox des Empfängers jedenfalls…
„In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sowohl für die Geltendmachung als auch für die Abwehr von Unterhaltsansprüchen auch zwischen geschiedenen Ehegatten wechselseitige Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche über alle unterhalts-relevanten Umstände bestehen (vgl RIS-Justiz RS0122058; RS0122059). In der Entscheidung 10 Ob 47/07w führte der Oberste Gerichtshof dazu aus: Im Rahmen der persönlichen…
Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärtern der RAK Wien, allen lieben Kolleginnen und Kollegen sage ich: VIELEN HERZLICHEN DANK FÜR DAS GEZEIGTE VERTRAUEN! Es freut mich sehr, dass ich die Stichwahl um das Amt des Vize-Präsidenten der RAK Wien dank Ihres Vertrauens für mich entscheiden konnte! Ich möchte…
Unter dem Durchschnittsbedarf (= Regelbedarf) versteht man jenen Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern an Nahrung, Kleidung, Wohnung und zur Bestreitung seiner weiteren Bedürfnisse, wie etwa kulturelle und sportliche Betätigung, sonstige Freizeitgestaltung und Urlaub hat (vgl Gitschthaler, Unterhaltsrecht3 Rz 571, 2.).
Der Artikel befasst sich mit Beachtens- und Wissenswertem beim Honorargespräch, der Honorarvereinbarung, der Abrechnung und Verbuchung, der Grenzen, der Fälligkeit, der Verjährung des Honorars und dem Zurückbehaltungs- und Pfandrecht. Zum vollständigen Artikel
Die neuen Durchschnittsbedarfsätze gültig von 01.07.2017 bis 30.06.2018.
Vorweg: Es ist sehr zu begrüßen, dass der OGH in seiner Entscheidung 1 Ob 64/17v nun ein deutliches Zeichen – auch für die Untergerichte – setzte! Elternteile, die dem an- deren das Kontaktrecht zum Kind verweigern, kommen nicht straflos da- von. Das war zwar bisher auch schon so, doch von…
Die neuen Durchschnittsbedarfsätze für den Kindesunterhalt gültig von 01.07.2015 bis 30.06.2016.
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