Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eric HEINKE

Kompetent und gut vernetzt

Persönlich

In einer digitalen Gesellschaft werden persönliche Kontakte immer wertvoller. Wir nehmen uns die Zeit, um unsere Mandanten zu verstehen und ihre Anliegen bestmöglich zu betreuen.

Erfahren

Seit 1988 ist Dr. HEINKE als Rechtsanwalt tätig. Für unsere Mandanten bedeutet das: Über drei Jahrzehnte an Erfahrung in der Rechtsberatung und -vertretung sowie fundiertes Wissen, auf das sie bauen können.

Effizient

Welcher Weg ist der richtige? Wir beraten und vertreten umfassend unsere Mandanten, schaffen Klarheit in Rechtsfragen und erarbeiten gemeinsam optimale Lösungen, die möglichst schnell zum Ziel führen.

Vernetzt

Dr. HEINKE ist aufgrund persönlicher Kontakte international vernetzt, mehrsprachig und arbeitet fallbezogen mit ausländischen Partnern zusammen. Davon profitieren unsere Mandanten auch international.

Familienrecht

Scheidung | Unterhalt |
Kindschaftsrecht

Zivilprozess

Schadenersatz und Gewährleistung | Verkehrsrecht |
Sozialversicherungsrecht uvm.

Erbrecht

Testament und Vermächtnis | Nachfolgeregelungen unter Lebenden |
Verlassenschaftsverfahren uvm.

Wirtschaftsrecht

Immobilienkaufvertrag | Privatstiftung |
Gesellschaftsrecht uvm.

Versicherungsrecht

Sachversicherung | Personenversicherung |
Haftpflichtversicherung | Rechtschutzversicherung | Verträge uvm.

Verwaltungs-, Verwaltungsstraf- und Standesrecht

Verkehrsdelikte | Allgemeine Verfahren |
Vereinsrecht uvm.

News

Stellungnahme zum Entwurf des ORF-Gesetzes

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Ich durfte zusammen mit Herrn Kollegen Mag. Martin J. WALSER, Rechtsanwalt in Innsbruck, für den ÖRAK die Stellungnahme zum Entwurf des ORF-Gesetzes u.a. verfassen. Dabei haben sich doch erhebliche Bedenken in verfassungs-, datenschutz- und medienrechtlicher Hinsicht ergeben. Näheres sehen Sie hier.

SEIT 1848

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hat sich in Österreich als Folge der Revolution der Rechtsstaat entwickelt: In der Pillersdorfschen Verfassung fanden sich die ersten Grundrechte, wie der Schutz von Gleichheit und Freiheit, Glauben und Gewissen sowie des Eigentums, ein Parlament mit zwei Kammern und eine Gerichtsbarkeit durch unabhängige Gerichte mit öffentlichen und mündlichen Verfahren. Junge…

Zur Überwachungspflicht der Rechtsanwaltskammer

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Amtshaftung, Standesrecht 23 Abs 2 RAO, § 1311 ABGB, § 1 Abs 1 AHG; § 43 RL-BA 2015 (bzw. RL-BA 1977) Die in § 23 Abs 2 Satz 2 RAO normierte Überwachungspflicht der Rechtsanwaltskammer (RAK) ist kein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB zugunsten des Mandanten. Die Verpflichtung der RAK zur…

JEDER IST SEINES GLÜCKES SCHMIED!

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Dieser Spruch zeigt, Glück haben ist nicht nur vom positiven Zufall abhängig, sondern auch von eigener Bemühung und Einstellung. Seit 2013 wird jährlich am 20. März der Weltglückstag (International Day of Happyness) als UN-Aktionstag begangen. Über Initiative Bhutans trafen sich 2012 Vertreter aus 68 UN-Mitgliedsstaaten auf der Konferenz Glück und…