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Bellende Hunde beißen nicht?

Von 26. Februar 2024 Publikationen

Wenn jemand droht, macht er in der Regel dann nicht ernst. Ein alter Irrglaube, auf den man sich beim Hund nicht verlassen darf: Bellen ist Kommunikation, womit er auf sich oder etwas aufmerksam machen will. Es ist sein Zeichen der Auf- oder Erregung, ob aus Freude, Angst oder Unbehagen. Gemäß § 1320 Abs 1 ABGB ist der Halter für durch den Hund verursachte Schäden verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte. Je gefährlicher ein Hund ist, desto sorgfältiger ist er zu verwahren. Auch ein bisher gutmütiger Hund kann gefährlich sein, etwa aufgrund seiner Jugend, Größe, Rasse (insb Listenhunde) oder noch fehlender Abrichtung. Wie verhält sich der Hundehalter rechtskonform? Die Maulkorb- und Leinenpflicht legen die Gemeinden, manchmal auch die Länder oft sehr unterschiedlich fest. Generell gilt: Maulkorb oder Leine außerhalb von umzäunten Grundstücken im Wohngebiet und immer im Grünland, beides an öffentlichen Orten, wie in Öffis, und nichts in ausgewiesenen Hundezonen. In Gemeinden, wie etwa Wien seit letztem Montag, sind Hundesheriffs unterwegs, um dies zu kontrollieren. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen. Die erwähnten Halterpflichten des ABGB dürfen zwar nicht überspannt werden, doch geht die Schadenersatzjudikatur stets von einer Einzelfallbetrachtung aus. Obwohl nur in W, NÖ, OÖ, S, T und St eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist, sollte man das Halterrisiko immer ausreichend versichern. Ist etwas passiert, finden Sie unter www.rakwien.at Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Sie kompetent beraten und vertreten. Denn darauf, dass bellende Hunde nicht beißen, darf man sich nicht verlassen!

(Alle personenbezogenen Ausdrücke gelten für m/w/* gleichermaßen.)

Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 26.02.2024 kann hier nachgelesen werden.

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