A) DIE AKTUELLEN DURCHSCHNITTSBEDARFSÄTZE AB 01.01.2022: Alter 2018/2019 2019/2020 2020/2021 ab 07-2021 ab 01.01.2022 00-03 Jahre € 208,00 212,00 213,00 219,00 290,00 03-06 Jahre € 267,00 272,00 274,00 282,00 290,00 06-10 Jahre € 344,00 350,00 352,00 362,00 370,00 10-15 Jahre € 392,00 399,00 402,00 414,00 450,00 15-19 Jahre € 463,00…
A) DIE AKTUELLEN DURCHSCHNITTSBEDARFSÄTZE AB 01.07.2021: Alter 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 00-03 Jahre € 208,00 212,00 213,00 219,00 03-06 Jahre € 267,00 272,00 274,00 282,00 06-10 Jahre € 344,00 350,00 352,00 362,00 10-15 Jahre € 392,00 399,00 402,00 414,00 15-19 Jahre € 463,00 471,00 474,00 488,00 19-28 Jahre € 580,00…
A) DIE AKTUELLEN DURCHSCHNITTSBEDARFSÄTZE AB 01.07.2020: Alter 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 00-03 Jahre € 204,00 208,00 212,00 213,00 03-06 Jahre € 262,00 267,00 272,00 274,00 06-10 Jahre € 337,00 344,00 350,00 352,00 10-15 Jahre € 385,00 392,00 399,00 402,00 15-19 Jahre € 454,00 463,00 471,00 474,00 19-28 Jahre € 569,00…
Grundsätzlich ist nach Aufhebung der ehelichen Hausgemeinschaft der gesamte angemessene Unterhalt des Unterhaltsberechtigten in Geld zu leisten (vgl RS0009414). Hat der Unterhaltsberechtigte aber nicht für die Kosten der Wohnversorgung aufzukommen, so bedarf es regelmäßig nicht mehr des gesamten Geldunterhalts, um seinen vollständigen Bedarf zu decken (vgl RS0047254). Dies muss nach…
Familienbonus: Keine Einbeziehung in die Unterhaltsbemessungsgrundlage Die nun vom OGH gewünschte Entkoppelung von Unterhalts-, Steuer- und Sozialrecht führt aber auch dazu, dass sich die Höhe vieler Kindesunterhaltsansprüche – insbesondere jener die EUR 240,00 monatlich übersteigen – rückwirkend ändern kann! Beim Familienbonus Plus handelt es sich – so wie beim Unterhaltsabsetzbetrag…
Der Bezug eines Wohnkostenzuschusses durch einen Beamten bei Auslandsverwendung erhöht die Unterhaltsbemessungsgrundlage Der OGH entschied, dass der Wohnkostenzuschuss gemäß § 21c GehG, der einem Beamten, der im Ausland im Einsatz ist, gebührt, in die Unterhaltsbemessungsgrundlage für Kindesunterhalt dann einzubeziehen ist, wenn dieser keinen Wohnsitz mehr in Österreich hat. Dies hat…
Unter dem Durchschnittsbedarf (= Regelbedarf) versteht man jenen Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern an Nahrung, Kleidung, Wohnung und zur Bestreitung seiner weiteren Bedürfnisse, wie etwa kulturelle und sportliche Betätigung, sonstige Freizeitgestaltung und Urlaub hat (vgl Gitschthaler, Unterhaltsrecht3 Rz 571, 2.).
„In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sowohl für die Geltendmachung als auch für die Abwehr von Unterhaltsansprüchen auch zwischen geschiedenen Ehegatten wechselseitige Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche über alle unterhalts-relevanten Umstände bestehen (vgl RIS-Justiz RS0122058; RS0122059). In der Entscheidung 10 Ob 47/07w führte der Oberste Gerichtshof dazu aus: Im Rahmen der persönlichen…
Unter dem Durchschnittsbedarf (= Regelbedarf) versteht man jenen Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern an Nahrung, Kleidung, Wohnung und zur Bestreitung seiner weiteren Bedürfnisse, wie etwa kulturelle und sportliche Betätigung, sonstige Freizeitgestaltung und Urlaub hat (vgl Gitschthaler, Unterhaltsrecht3 Rz 571, 2.).
Die neuen Durchschnittsbedarfsätze gültig von 01.07.2017 bis 30.06.2018.