Skip to main content
News
 
 

Sie haben noch Fragen?

Hier finden Sie Antworten!

FAQ – Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eric Heinke

Was kann Dr. HEINKE für mich tun?

Dr. HEINKE vertritt und berät Mandanten aus Österreich, Europa, USA und Kanada in den Bereichen Familienrecht, Zivilprozess, Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Versicherungs- und Versicherungsvertragsrecht sowie Verwaltungs-, Verwaltungsstraf- und Standesrecht. Er führt in diesen Bereichen für seine Mandanten Gerichtsverfahren und berät Sie umfassend. Seine Kanzlei verfasst Verträge und Rechtsgutachten und löst die rechtlichen Probleme seiner Mandanten.

Wann sollte ich Dr. HEINKE zuziehen?

Die Antwort ist einfach: Möglichst frühzeitig. Die Erfahrung zeigt, dass umso später ein Rechtsanwalt beigezogen wird, umso schwieriger und auch teurer ist es, eine Lösung Ihrer rechtlichen Probleme zu finden.

Wann muss ich einen Rechtsanwalt beiziehen?

Zivilverfahren: In Gerichtsverfahren in erster Instanz (Bezirksgericht) bei Streitwerten über EUR 5.000,– und in allen oberen Instanzen (Landesgerichte, Oberlandesgerichte und OGH, VwGH und VfGH). Für einen Einspruch im bezirksgerichtlichen Verfahren bedarf es keinen Anwalt.

In welchen Ländern kann Dr. HEINKE mich vertreten

Er vertritt Mandanten vor allen Gerichten in Österreich und außergerichtlich weltweit. Über seine Kooperationspartner kann er Mandanten auch im Ausland eine kompetente gerichtliche Vertretung bieten.

Was kostet Dr. HEINKE?

Diese Informationen finden Sie hier

Wer trägt die Rechtsanwaltskosten?

In Österreich gilt das Obsiegensprinzip. Das bedeutet, dass diejenige Partei, die im Verfahren unterlegen ist, der obsiegenden Partei die zweckentsprechenden Kosten im Verhältnis des Obsiegens zu ersetzen hat.

Wann und wie wird abgerechnet?

Diese Informationen finden Sie hier

Was ist mein Prozessrisiko?

In Österreich gilt das Obsiegensprinzip. Das bedeutet, dass diejenige Partei, die im Verfahren unterlegen ist, der obsiegenden Partei die zweckentsprechenden Kosten im Verhältnis des Obsiegens zu ersetzen hat. Der sich daraus ergebende Betrag ist Ihr Prozessrisiko. Der Betrag setzt sich zusammen aus den Kosten für das Gericht, Sachverständige und Zeugen sowie Kosten der am Verfahren beteiligten Rechtsanwälte.

Warum benötigt Dr. HEINKE die Vollmacht im Original?

In Gerichtsverfahren kann die Vorlage vom Gegner verlangt werden.

Warum ist die Honorarvereinbarung und Rechtsanwaltsvollmacht so umfangreich?

Der Text der Prozessvollmacht folgt der textlichen Empfehlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK). Diese ermöglicht es Dr. HEINKE, Sie umfassend zu vertreten und wendet Nachteile aus einer zu engen Bevollmächtigung ab. Enthalten sind auch die nötigen Hinweise für die Einlagensicherung, die Datenschutzgrundverordnung und die Honorarvereinbarung.

Wie weit kann ich die Vollmacht einschränken?

Soweit Sie es wollen und soweit es für Ihren Auftrag zweckmäßig ist. Dr. HEINKE ist an Ihren Auftrag gebunden: Er könnte mehr als er aufgrund Ihres Auftrags darf. Wie jeder Rechtsanwalt, besonders aber als Mitglied der Abteilung für Berufsüberwachung des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien, hält sich Dr. HEINKE aber an den erteilten Auftrag und nützt die Vollmacht nur zu dessen Erfüllung aus.

Was muss ich bei einem Erstgespräch mitbringen?

Möglichst sämtliche Ihnen zur Verfügung stehende Unterlagen, Namen und Adressen Ihrer Zeugen und sämtliche Beweismittel. Sofern vorhanden auch die Kopie Ihrer Rechtschutzversicherungspolizze.

Gibt es etwas, dass Sie sonst noch wissen wollen? Kontaktieren Sie uns.