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ES IST ZEIT, IN DEN HAFEN DER EHE EINZULAUFEN!

Von 22. Januar 2024 Publikationen

Im letzten DIE PRESSE-Interview meinte der neue OGH-Präsident Kodek zu Recht zur Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft (EP), die seit dem VfGH-Urteil vom 4.12.2017 parallel allen Menschen offenstehen, dass man mit einem das Auslangen finden könnte. Vielen ist nicht bewusst, dass es doch zT gravierende Unterschiede gibt: In der EP gibt es etwa keine Treueverpflichtung, sondern nur die Pflicht zur umfassenden partnerschaftlichen Vertrauensbeziehung. Es gibt auch keine Pflicht, dem anderen in der Kinderobsorge beizustehen und bei Auflösung der EP fehlt gesetzlich eine Unterhaltsregelung für die Zeit der Kinderbetreuung. Bei der EP gilt eine niedrigere Unterhaltspflicht als bei der Ehescheidung aus Verschulden. Bei der Ehescheidung kann ein Mietvertrag, in dem nur ein Ehepartner aufscheint, auf den anderen übertragen werden, was bei der EP nicht geht. Es gibt auch gesellschaftspolitische Tendenzen in Richtung Ehe light mit Blick auf Frankreich und den Pacte civil de solidarité (PACS). Auch hier ist Kodek beizupflichten, der dies ablehnt und eine Vereinfachung fordert. Bei der bloßen Lebensgemeinschaft wiederum gibt es keine Treue-, Beistands- und  Unterhaltspflicht, kein gesetzliches Erbrecht und keine Hinterbliebenenpension. Eine Auflösung ist jederzeit ohne Grund möglich, während die vermögensrechtlichen Folgen oft zu einer teuren Prozessflut führen. Durch den derzeitigen „Beziehungsdschungel“ führen Sie sicher die Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Sie unter www.rakwien.at finden. Die seit 2017 nötige Eherechtsreform ist längst überfällig, zum Schutz der Familie, der Kinder, der wirtschaftlich schwächeren Partner und der rechtssuchenden Bevölkerung: Es ist höchst an der Zeit, in den Hafen der Ehe einzulaufen!

Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 22.01.2024 kann hier nachgelesen werden.

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