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Damit Sie nicht baden gehen!

Von 14. Juni 2021 Publikationen

Jedes Jahr wird am 14. Juni der Internationale Badetag gefeiert. Der Legende nach soll der griechische Mathematiker, Physiker und Ingenieur Archimedes von Syrakus (um 287–212 v.Chr.) an diesem Tag beim Baden in der Badewanne, die überging, als er in sie stieg, das Prinzip der Verdrängung und den Auftrieb entdeckt haben. Danach sei er nackt auf die Straße gelaufen und habe gerufen: Eureka! – Ich hab’s! Das Archimedische Prinzip – der statische Auftrieb eines Körpers in einem Medium ist genauso groß wie die Gewichtskraft des vom Körper verdrängten Mediums – ward geboren. Doch „baden gehen“ steht auch für scheitern. Diese Redensart geht angeblich auf Till Eulenspiegel (1300–1350) zurück: Er soll in jungen Jahren ein Seil über die Saale zum Seiltanz gespannt haben. Als jemand dabei das Seil durchschnitt, versank er zum Gespött aller im Fluss. In rechtlichen Belangen geht es oft auch um Prinzipien, Neues oder sogar Gewagtes, bei dem man tunlichst nicht scheitern will. Rechtsanwälte, ob in großen Rechtsanwaltsgesellschaften oder als Einzelanwalt, Land- oder Stadtanwalt, in einer Streit- oder Vertragskanzlei, sorgen durch ihre solide Aus- und Fortbildung für bestmögliche Beratung in rechtlichen, wirtschaftlichen aber auch sozialen Belangen und Vertretung bei Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. Sie wirken an der Rechtsfindung durch Schaffung von Judikatur ebenso mit, wie an der Gesetzgebung und an der Rechtslehre und –fortentwicklung, wissenschaftlich etwa an den Universitäten oder als Fachvortragende oder -autoren. Deshalb beruft und berechtigt der Gesetzgeber auch nur uns Rechtsanwälte zur umfassenden Parteienvertretung und Rechtsberatung in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten (§ 8 RAO). All dies, damit Sie nicht baden gehen!

 

Der Original-Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 14.06.2021 kann hier nachgelesen werden.

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