Am 1. Juni wird in Österreich und vielen anderen Staaten der Weltkindertag begangen. Er erinnert daran, dass Kinder besondere Rechte haben und besonderen Schutz brauchen. Kinder haben das Recht auf Sicherheit, Bildung, Gesundheit, Freizeit und eine gute Entwicklung. Sie sollen ohne Gewalt aufwachsen und ihre Meinung frei äußern dürfen. Bei uns sind diese Rechte durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern und das Kindschaftsrecht (z.B. §§ 137 bis 235 ABGB) geschützt. Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, muss das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt stehen. Die Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sorgen dafür, dass diese Rechte auch eingehalten werden: Sie beraten, unterstützen und vertreten Kinder, Jugendliche und Familien in vielen familienrechtlichen Fragen, ob bei Obsorge, Unterhalt, Kontaktrecht, Schulfragen oder dem Schutz vor Gewalt. Besonders wichtig ist, dass Kinder ernst genommen werden und (gemäß §§ 104 ff AußStrG) das Recht haben, gehört zu werden. Die Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte setzen sich dafür ein, dass die Rechte und Anliegen von Kindern bei den Gerichten und Behörden berücksichtigt werden. Die Wiener Rechtsanwaltschaft klärt in den Wiener Schulen Schülerinnen, Schüler und Eltern über die rechtlichen Folgen von Gewalt, Hass im Netz und strafbaren Handlungen auf. Seit 2022 wurden mit diesem Projekt bereits über 30.000 Jugendliche erreicht. Der Weltkindertag soll uns alle daran erinnern, wie wichtig Respekt, Sicherheit und faire Chancen für alle Kinder sind. Die Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sorgen für einen sicheren Zugang zum Recht und für den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft, denn es gilt: Kinderrechte schützen und stärken!
Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 01.06.2026 kann hier nachgelesen werden.