Cyberangriffe stellen Unternehmen und Privatpersonen vor existenzielle Entscheidungen. Wird bei einer Cybererpressung mit einer Schadsoftware der Zugriff auf das Computersystem oder auf Daten durch Verschlüsselung blockiert, scheint die Zahlung von Lösegeld in einer Kryptowährung oft der schnellste Ausweg. Dies ist keineswegs rechtlich unbedenklich! Risiken drohen im Bereich des Sanktionsrechts: Wer – auch unwissentlich – an sanktionierte Personen oder Organisationen zahlt, kann sich erheblichen rechtlichen Konsequenzen aussetzen. Darüber hinaus kann die Zahlung im Einzelfall strafrechtlich relevant sein: Ein Opfer kann sich durch die Lösegeldzahlung strafbar machen, weil es sich möglicherweise an einer kriminellen Vereinigung beteiligt (§ 278 StGB). Auch zivilrechtlich ist Vorsicht geboten: Unternehmen bleiben trotz Zahlung haftbar, etwa bei unzureichender IT-Sicherheit oder Datenschutzverstößen. Für die Unternehmensführung stellt sich zudem die Frage der sorgfältigen Entscheidungsfindung: Eine unüberlegte Zahlung kann ebenso problematisch sein wie ein ungerechtfertigtes Zuwarten. Die versierten Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte raten daher: Lösegeldzahlungen dürfen niemals vorschnell erfolgen. Erforderlich ist eine rasche fundierte rechtliche Prüfung, vor allem im Hinblick auf Sanktionsrisiken, Haftungsfragen und vorhandene Alternativen. Ebenso entscheidend ist die lückenlose Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen. Die Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Betroffene bei der rechtlichen Bewertung, koordinieren mit Behörden und tragen dazu bei, Haftungsrisiken zu minimieren. Cyberkriminalität verlangt entschlossenes und richtiges Handeln, aber auch rechtliche Klarheit, denn Daten dürfen nicht zur Geisel werden!
Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 20.04.2026 kann hier nachgelesen werden.