Skip to main content
News

Scheidung: Milliardärsgattin streitet um Anwaltshonorar

Von 28. April 2022 Publikationen

Gericht. 150 Kilo Gold und ein Klimt-Gemälde vom Mann, trotzdem 35.000 Euro nicht bezahlt.

von MICHAELA REIBENWEIN

Vom Glanz und Glamour der vergangenen Jahre ist Mittwochvormittag nichts zu spüren. Statt auf einer exklusiven Champagner-Party trifft man einander im Gerichtssaal mit Wandvertäfelung Farbton Eiche massiv in Wien.

Rund um die Uhr

Geld dürfte in diesen Kreisen eigentlich keine Rolle spielen – die Beklagte war schließlich mit einem der reichsten Österreicher verheiratet. Tut es aber doch. Denn Anwältin Britta Schönhart-Loinig, die die Frau im Scheidungs-, später Eheaufhebungsverfahren, vertreten hat, wartet auf Geld. Konkret rund 35.000 Euro, die ihr die Klientin nicht bezahlt haben soll. „Ich war Tag und Nacht für sie erreichbar, auch im Urlaub. Wir haben täglich mehrmals telefoniert“, schildert die Anwältin der Richterin im Landesgericht für Zivilrechtssachen. Sie hatte sogar ein eigenes Handy von ihrer Klientin bekommen.

Sie vertrat ihre Mandantin gleich in mehreren anhängigen Verfahren. Zuletzt übernahm sie auch die Vertretung in Sachen Trennung und Ehegatten-Unterhalt.

„Bekannte haben mir die Anwältin empfohlen, weil sie empathisch ist“, schildert die (Noch-)Ehefrau des Milliardärs. Beim ersten Treffen habe man einen Netto-Stundensatz von 300 Euro vereinbart. Schriftlich gibt es dazu nichts. Zu diesem Zeitpunkt war auch nur von der Vertretung in einem Verfahren die Rede.

Eigene Honorar-Vereinbarungen in den anderen Rechtssachen folgten nicht. Da nahm die Anwältin den möglichen Streitwert bei einer Ehe-Aufhebung zugrunde.

Klimt-Gemälde

Zu tragen kommen da unter anderem 150 Kilo Gold, fünf Millionen an Unterhaltsvorauszahlungen, ein wertvoller Diamantring und ein Klimt-Gemälde. „Es ging um sehr, sehr viel Geld. Auf alle Fälle einen zweistelligen Millionenbetrag. Ich bin ihr entgegengekommen und habe nur 5 Millionen als Bemessungsgrundlage angesetzt“, erklärt Schönhart-Loinig (Anwalt Eric Heinke).

Doch die Trennung ging nur holprig voran. Das Angebot ihres (Noch-Mannes), monatlich 100.000 Euro bis ans Lebensende zu zahlen, lehnte die Frau ab. Das Verfahren ist noch im Laufen.

„Ich habe die einlangenden Honorarnoten bezahlt. Aber als ich gesehen habe, dass es in einem Verfahren schlecht für mich aussieht, habe ich die Zusammenarbeit mit ihr beendet“, sagt die vermögende Frau. Als dann eine Rechnung über 60.000 Euro ins Haus flatterte, sei sie überrascht gewesen.

Einen Teil zahlte sie dennoch. „Das war eine Schätzung. Ich wollte das amikal beenden“, erklärt sie. Der Rest ist strittig. Im aktuellen Prozess erhebt die Frau sogar eine Gegenforderung in Höhe von 15.000 Euro von der Anwältin. Das Urteil ergeht schriftlich.

 

Der Original-Artikel von MICHAELA REIBENWEIN aus der Tageszeitung KURIER vom 28.04.2022 kann hier nachgelesen werden.

Leave a Reply