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KINDSCHAFTSRECHT – BITTE WARTEN?

Von 6. November 2023 Publikationen

Anfang Juni 2023 hieß es in einer Presseaussendung, dass der unter Federführung des Justizministeriums (BMJ) erarbeitete Entwurf zur Reform des Kindschaftsrechts zur Prüfung im Familienministerium liege. Seither ist es so still darum geworden, dass vor rund einem Monat ein offener Brief an beide Ministerinnen und an den Bundeskanzler erging, unterzeichnet von 4 Familien- und Kinderorganisationen und unterstützt von 17 weiteren, einschlägigen Organisationen. Zahlreiche NGO‘s, wie Kinder- und Gewaltschutzeinrichtungen, Familienverbände, Jugendliche, Frauen- und Väterorganisationen, sowie Vertreter aus der Richterschaft, dem Notariat und der Rechtsanwaltschaft haben an der Reform in den letzten Jahren mitgearbeitet. Seit rund einem Jahr gibt es keine Arbeitstreffen mehr. Vom Reformentwurf werden weder die Öffentlichkeit noch die Mitglieder der Arbeitsgruppen und des Familienpolitischen Beirates informiert; dies trotz geplanter Abschaffung des Amtsgeheimnisses durch das Informationsfreiheitsgesetz. Immerhin informiert demnächst eine Legistin des BMJ über Die Reform des Kindschaftsrechts – aktuelle Entwicklungen bei einem entgeltlichen Vortrag. Gewaltprävention, Kinderschutz, Bekämpfung der Kinderarmut, Doppelresidenzen von Kindern bei getrennt lebenden Eltern, Stärkung der Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung, Anpassung des Kinderbetreuungsgelds, ein garantierter Kinderbetreuungsplatz uvam gilt es bald zu regeln. Die im Familienrecht tätigen Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die man unter www.rakwien.at findet, müssen zeitgerecht wissen, was die Reform des Kindschaftsrechts bringt, um die rechtssuchende Bevölkerung fachlich versiert zu beraten und zu vertreten. Oder heißt es wieder einmal: Kindschaftsrecht – Bitte warten?

Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 06.11.2023 kann hier nachgelesen werden.

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