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AUF ZU NEUEN UFERN!

Von 28. August 2023 Publikationen

Der Spruch kommt aus der Seefahrt: Als noch viele weiße Flecken auf der Landkarte waren, weil die Welt noch nicht ganz kartografiert war, brachen Seefahrer und Entdecker zu neuen Ufern auf. Heutzutage bedeutet es, sich etwas Neuem zuwenden, etwas Neues wagen oder versuchen. Nach dem Sommer haben manche Ehepaare die bittere Erkenntnis gewonnen, dass auch der schönste Urlaub die Ehe nicht mehr retten konnte oder einer der Ehepartner schlicht wen anderen kennengelernt hat. Eine Ehescheidung steht ins Haus. Auch diese bedarf der Planung, Vorbereitung und letztlich der Durchführung. Doch bevor der Wunsch auf Ehescheidung der anderen Seite offengelegt wird, sollten Sie unbedingt zuerst Rat beim Rechtsanwalt bzw bei der Rechtsanwältin Ihres Vertrauens einholen. Manch spätere „böse“ Überraschung oder unnötige „Hürde“ kann damit vermieden werden, wenn man vorab die eigenen Rechte und Risiken kennt sowie noch fehlende Informationen und Unterlagen ungestört beschaffen kann. Vorbeugen ist besser als heilen, gilt auch hier. Fragen betreffend die Kinder (Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt), den eigenen Unterhalt, die Ehewohnung und die nacheheliche Aufteilung von Vermögen oder Schulden gilt es zu lösen und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu bedenken. Schnell geschieden, ist schlecht geschieden: Fatale Folgen einer zu raschen einvernehmlichen Ehescheidung treten oft erst Jahrzehnte später zB beim Pensionsantritt auf. Manchmal ist deswegen sogar eine abgestimmte, streitige Ehescheidung besser, die auch nur unwesentlich mehr kostet, wie eine einvernehmliche. Die im Familienrecht versierten Wiener Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen finden Sie unter www.rakwien.at Sie helfen Ihnen mit Expertise, Rat und Tat, damit Sie sicher auf zu neuen Ufern unterwegs sind.

Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 28.08.2023 kann hier nachgelesen werden.

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