Am 21. September, dem Welt-Alzheimer-Tag, richtet sich alljährlich der Blick auf eine Krankheit, die nicht nur medizinische, sondern auch tiefgreifende rechtliche Fragen aufwirft. Alzheimer betrifft das Denken, Fühlen und Handeln – und damit auch die Fähigkeit, eigenständig Entscheidungen zu treffen. Genau hier setzt die Vorsorge an: Mit einer Vorsorgevollmacht können Betroffene schon heute bestimmen, wer im Ernstfall ihre Angelegenheiten an ihrer Stelle regelt – von der Vermögensverwaltung bis zu persönlichen Belangen. Eine Patientenverfügung wiederum ermöglicht es, unter ärztlicher Aufklärung sowie der schriftlichen Ausgestaltung und Beurkundung medizinische Maßnahmen für Situationen vorab festzulegen, in denen man selbst nicht mehr entscheiden kann. Soll sie, was zu empfehlen ist, verbindlich sein, ist sie alle acht Jahre zu erneuern, weil sich Therapien oder gar eine Heilbarkeit durch den Fortschritt der Medizin laufend ändern können. Beide Dokumente sichern die eigene Autonomie, entlasten Angehörige und schaffen klare Verhältnisse. Gerade in einer alternden Gesellschaft gilt: Wer nichts regelt, überlässt anderen die Verantwortung – und riskiert Konflikte, die vermeidbar wären. Deshalb sollte der Welt-Alzheimer-Tag nicht nur Anlass zum Gedenken, sondern auch zum Handeln sein: Vorsorge ist kein Misstrauen gegenüber der Zukunft, sondern Ausdruck von Verantwortung für sich und die Nächsten. Die Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – zu finden unter www.rakwien.at – beraten kompetent, erstellen, beurkunden und registrieren im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis bzw. im Patientenverfügungsregister diese wichtigen Dokumente – damit alle wissen, was gewollt ist und man/frau nicht das letzte Wort verliert.
Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 22.09.2025 kann hier nachgelesen werden.