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Probesterben: Der Tod kennt kein Alter!

Von 4. November 2024 Publikationen

Was passiert, wenn morgen alles anders ist? Mit einem Probesterben lässt sich genau das durchspielen und regeln, was im Fall des eigenen Todes oder der Handlungsunfähigkeit geschehen soll. Für eine umfassende Vorsorge braucht es Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Ein Testament schafft Klarheit für den Nachlass und regelt, wer nach einem erbt. Sonst greift die gesetzliche Erbfolge. Sind keine Erben vorhanden, fällt der Nachlass an den Staat (Heimfallsrecht). Laut einer aktuellen Studie der Initiative Vergissmeinnicht kann sich fast jede vierte der über 40-jährigen Personen in Österreich vorstellen, karitative Organisationen zu bedenken. Bereits jeder zehnte Spendeneuro stammt hierzulande aus einem Testament – eine bedeutende Unterstützung für Hilfsprojekte für Kinder und Jugendliche, im sozialen, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutzbereich. Wenn keine Erben existieren, ist eine letztwillige Verfügung nötig, um das Heimfallsrecht zu verhindern. Mit der Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen erwünscht sind oder abgelehnt werden, sollte man selbst nicht mehr entscheiden können. Sofern sie als verbindlich erklärt wird, gibt sie den Angehörigen und Ärzten klare Vorgaben. Mit der Vorsorgevollmacht wählt man eine Person, die im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit Entscheidungen treffen darf. Dies schützt vor einer gerichtlich bestimmten Betreuung durch Fremde. Die Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, zu finden unter www.rakwien.at, helfen Ihnen, Ihre Wünsche formrichtig, rechtlich wirksam und klar festzuhalten. Sie registrieren die Dokumente und deren Aufbewahrungsort, damit sie im Ernstfall aufgefunden werden können. Sie beraten Sie auch beim Probesterben denn: Der Tod kennt kein Alter!

Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 04.11.2024 kann hier nachgelesen werden.

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