Österreich ist ein recht kleines Land. Gerade darin liegt aber die Stärke, im digitalen Bereich der Justiz einer der technologisch innovativsten Vorreiter weltweit zu sein: digitales Grundbuch (1980), Mahnverfahren (1986), Elektronischer Rechtsverkehr [ERV] (1990), digitales Firmen- (1990) und Grundbuch (1992), Ediktsdatei (2000), webERV (2009) und digitaler Gerichtsakt (Justiz 3.0 ab 2013) zeugen davon. Bedenkt man, dass e-Curia für den EuGH erst seit 2018 verpflichtend zu nutzen ist, sieht man, wie modern Österreich ist. Mit dem rechtsanwaltlichen Urkundenarchiv Archivium (2006) wird die Echtheit von Urkunden garantiert, die sich digital übermitteln lassen. Längst arbeiten RechtsanwältInnen mit Rechtsdatenbanken und spezieller Anwaltssoftware. Mit der rasanten Entwicklung der KI wie ChatGPT4 erfährt auch unsere Arbeit einen starken Technologieschub. KI kann Arbeit erleichtern, Zeit sparen und die Effizienz steigern, muss aber mit Vorsicht und unter Beachtung aller ethischen und rechtlichen Aspekte genutzt werden. Nur so kann die KI zu einem wertvollen Werkzeug bei der Recherche, Dokumenterstellung oder Erklärung komplexer juristischer Themen in einfacher Sprache werden. Dabei ist sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen der MandantInnen geschützt bleiben. Die Qualität und Richtigkeit der von der KI gelieferten Ergebnisse muss überprüft werden. Obwohl die KI viele Aufgaben erleichtern kann, ist die menschliche Expertise, das Urteilsvermögen und die Fähigkeit zur persönlichen Beratung durch RechtsanwältInnen unersetzlich. Unter www.rakwien.at finden Sie alle versierten, modern arbeitenden Wiener RechtsanwältInnen zu jedem Rechtsbereich: KI kann unterstützen, aber RechtsanwältInnen nicht ersetzen!
Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 24.06.2024 kann hier nachgelesen werden.