Die Fédération Internationale des Traducteurs (FIT), der weltweite Dachverband der Übersetzer entschied sich für den 30. September als dem Namens- und Todesstag des Heiligen Hieronymus (347 – 420 n.Chr.) für den Internationalen Übersetzertag. Der Heilige galt als einer der wichtigsten Sprachgelehrten und Übersetzer der alten Kirche. Seine größte Leistung war die Übersetzung des Alten Testaments aus dem Hebräischen ins Latein. Gerichtsdolmetscher spielen eine zentrale Rolle in unserem Rechtssystem. Sie sorgen dafür, dass Personen, die kein Deutsch sprechen, ihr Recht auf ein faires Verfahren wahrnehmen können. Nach § 54 Gebührenanspruchsgesetz wird deren Arbeit aber schlecht bezahlt, knapp EUR 100,00 pro Stunde Verhandlung oder EUR 1,50 pro Zeile, wozu manchmal auch kleine Zuschläge kommen. Das ist nicht nur unfair gegenüber den Dolmetschern selbst, sondern gefährdet auch die Qualität der Übersetzungen und damit die Rechtsstaatlichkeit. Dies führt dazu, dass qualifizierte Dolmetscher den Beruf verlassen oder gar nicht erst in Betracht ziehen. Die Folge: Immer weniger qualifizierte Fachkräfte stehen zur Verfügung, was das Rechtssystem schwächt. Eine angemessene Bezahlung der Gerichtsdolmetscher ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch der Qualität und Stabilität unseres Rechtssystems. Die Wiener Rechtsanwaltschaft tritt dafür und für die Stärkung des Rechtsstaats zum Wohle der rechtssuchenden Bevölkerung ein! Unter www.rakwien.at finden Sie alle Wiener RechtsanwältInnen, die auch gerichtlich beeidete Dolmetscher sind. An die kommende Bundesregierung ergeht der Aufruf, den Tarif im Gebührenanspruchsgesetz marktkonform zur Wahrung eines funktionierenden Rechtsstaats anzuheben! Heiliger Hieronymus bitte hilf‘!
Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 30.09.2024 kann hier nachgelesen werden.