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Gesellschaftlich offline?

Verstärkt durch die aktuelle Pandemie mutieren wir gerade vom Homo sapiens zum Homo digitalis. Nur wer online ist, kommt weiter. Ohne Internet, Computer, Smartphone oder Wearables sind HomeOffice, Distance learning, Online-Shopping, Electronic banking oder die Nutzung des digitalen Amts etc. nicht möglich. Im Abseits stehen dann jene, die am digitalen Alltag nicht teilnehmen können oder wollen: ältere, bildungsferne oder arme Menschen oder Offliner u.a. Menschenrechtlich ist das ein Problem der Zugänglichkeit. Seit 1969 gilt in Österreich die Europäische Sozialcharta (BGBl Nr. 460/1969), seit 1978 der UN Pakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte (BGBl Nr. 590/1978), trotzdem sind soziale Menschenrechte (u.a. Recht auf adäquaten Lebensstandard, auf Bildung, auf Kultur, auf den neusten Stand der Wissenschaft) in der Österreichischen Verfassung bis heute nicht direkt verankert. Die Wiener Weltmenschenrechtskonferenz 1993 stellte klar: Menschenrechte sind unteilbar! Der Staat hat konkrete Schutz- und Erfüllungspflichten für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSKRechte),die sogar einklagbar sind: Einzelne oder Gruppen, deren sozialen Menschenrechte verletzt wurden, haben nach Erschöpfung des nationalen Rechtswegs das Recht, sich an den UN Menschenrechtsausschuss zu wenden. Die Rechtsanwaltschaft setzt sich seit jeher für die Grundrechte aller Menschen ein, im Rahmen der Verfahrenshilfe oder der Ersten Anwaltlichen Auskunft sogar unentgeltlich. Dazu gehören auch die gesetzgeberische Um- und die prozessuale Durchsetzung der sozialen Menschenrechte! Gerade im Umgang mit den Schwachen zeigt sich die Stärke der Gesellschaft. Die Rechtsanwaltschaft sorgt dafür, dass Sie gesellschaftlich nicht off-, sondern online sind!

Der Original-Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 11.01.2021 kann hier nachgelesen werden.

 

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