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Ein Appell zu 60 Jahre Nationalfeiertag: Allen das Verfassungsrecht auf Vertretung durch unabhängige Rechtsanwält:innen!

Von 27. Oktober 2025 Publikationen

Am 26. Oktober begingen wir zum 60. Mal den Nationalfeiertag. Seit 1965 erinnert das Nationalfeiertagsgesetz an den Tag, als 1955 das Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität beschlossen wurde. 1967 wurde er in das Feiertagsruhegesetz aufgenommen, ist seither nicht nur staatlicher Feiertag, sondern auch Symbol für Freiheit, Unabhängigkeit und Demokratie. Unsere Verfassung leidet aber noch immer an einem ernsten Mangel: Die Rechtsanwaltschaft ist in ihr bis heute nicht zum Wohl der Bevölkerung verankert. Während Gerichte und Staatsanwaltschaft neben Gesetzgebung und Verwaltung explizit in der Verfassung stehen, findet sich die Rechtsanwaltschaft nur in einfachen und ohne 2/3-Mehrheit leicht änderbaren Gesetzen. Dabei ist sie unstrittig unverzichtbarer Teil unseres Rechtsstaats. Rechtsanwält:innen sind nicht – wie in Deutschland – Organe der Rechtspflege, sondern unabhängige Rechtsvertreter:innen der Bürger:innen: Sie sichern das rechtliche Gehör, garantieren den Zugang zum Recht und schützen vor staatlicher Übermacht. Die Rechtsanwaltschaft ist das Bollwerk gegen Rechtsverweigerung und staatliche Willkür. In einer Zeit wachsender gesellschaftlicher Spannungen und geopolitischer Unsicherheit bedarf es klarer Signale für die Stärke des Rechtsstaats. Ein ausdrückliches Verfassungsrecht auf Vertretung durch die Rechtsanwaltschaft muss deutlich machen: Alle haben das Grundrecht, sich jederzeit und in jeder Lage durch unabhängige Rechtsanwält:innen vertreten zu lassen. 60 Jahre Nationalfeiertag sind ein guter Anlass mutig nach vorne zu denken. Österreich, das sich seiner Freiheit und Neutralität rühmt, sollte nicht nur der Europarat-Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs beitreten, sondern auch ein starkes Fundament der Rechtsstaatlichkeit sichtbar machen: Allen das Verfassungsrecht auf Vertretung durch unabhängige Rechtsanwält:innen!

Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 27.10.2025 kann hier nachgelesen werden.

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