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Digitales Amt: Fluch oder Segen?

Von 3. Februar 2025 Publikationen

Mit der App Digitales Amt und Aktivierung der ID Austria (https://www.oesterreich.gv.at/ueber-oesterreichgvat.html) kann man für Amtswege vom Smartphone aus, auch vom Ausland, bequem ua folgende Services online nutzen: Wohnsitzänderung, Wahlkartenantrag, Digitaler Babypoint, Reisepass Erinnerungsservice, ID Austria, Infos zu Amtsservices, Behördenwege und aus der Verwaltung sowie über Single Sign On (SSO) FinanzOnline, Unternehmensservice- (www.usp.gv.at), Transparenzportal, MeineSV, e-Tresor und MeinPostkorb. Viel davon ist ein Segen. Die Post (inkl RSa-/RSb-Brief) von Gerichten/Behörden kommt rasch und direkt in MeinPostkorb. Doch dies birgt auch Risiken: Von neuen Nachrichten wird man über die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse verständigt. Nachweisliche Nachrichten gelten am ersten Werktag nach der Verständigung als zugestellt, nicht-nachweisliche, sobald sie in MeinPostkorb verfügbar sind, egal, ob sie geöffnet wurden oder nicht. Verständigungen können im Spamordner oder an einer alten, hinterlegten E-Mail-Adresse landen oder bleiben zufolge technischer Störungen oder fehlender Internetverbindung unbemerkt. Dadurch könnte man wichtige Fristen oder Informationen verpassen mit unangenehmen Rechtsfolgen. Die elektronische Zustellung ist praktisch, erfordert aber Verantwortung: Wer sie nutzt, muss regelmäßig MeinPostkorb überprüfen, Benachrichtigungen aktivieren, die Smartphone-Updates und die E-Mail-Adresse aktuell halten und auch den Spamordner prüfen. Nur so lassen sich die Vorteile nutzen, ohne Rechtsnachteile zu erleiden. Bei Zustellproblemen oder Fristversäumnissen wenden Sie sich rasch an eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt (siehe unter www.rakwien.at), denn unser Digitales Amt soll doch mehr Segen als Fluch sein!

Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 03.02.2025 kann hier nachgelesen werden.

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