wusste schon der preußische Bildungsreformer Wilhelm von HUMBOLDT (1767-1835). Am 21. Februar ist der Internationale Tag der Muttersprache der UNESCO, der dem Schutz gefährdeter Sprachen dient. Weltweit gibt es ungefähr 6.000 Sprachen. Deutsch ist in Österreich Staatssprache. Burgenlandkroatisch, Romani, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch sind verfassungsrechtlich geschützte Minderheitssprachen, wie auch die Gebärdensprache. Einwanderung, Asylsuche und Niederlassungsfreiheit sowie das Amtsdeutsch und berufliche Fachsprachen, auch unser „Juristenlatein“, bringen zusätzlich Sprachbarrieren für Verfahrensbeteiligte mit sich, auch im Kontakt zu ihren Rechtsanwält:innen. Das Recht auf einen Dolmetsch als Grundvoraussetzung für ein faires Verfahren ist deswegen in vielen Prozessvorschriften ausdrücklich vorgesehen. Fehlende Ausbildungsmöglichkeiten, hohe fachliche Anforderungen und unzureichende Entlohnung, der man zuletzt mit dem Budgetbegleitgesetz 2021 etwas entgegengewirkt hat, haben zu einer gefährlichen Knappheit an Dolmetscher:innen geführt. Damit werden aber die Verfahren selbst und auch unsere Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Sprachliche Verständigungsprobleme haben schon den Turmbau zu Babel verhindert. Österreichweit arbeiten Rechtsanwält:innen in immerhin 47 Fremdsprachen (https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/rechtsanwalt-finden/) oder sind sogar auch gerichtlich beeidete Dolmetscher:innen. Viele von ihnen haben selbst nicht Deutsch als Muttersprache oder sind mehrsprachig aufgewachsen. Dolmetscher:innen und Rechtsanwält:innen aber wissen alle, wie schon Wilhelm von HUMBOLDT: Die Sprache ist der Schlüssel zur Welt! Ich gehe sogar weiter: Sie ist der Schlüssel zu einer viel besseren Welt!
Der Original-Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 21.02.2022 kann hier nachgelesen werden.