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WIR SIND UM IHR ANLIEGEN BEMÜHT, BITTE WARTEN! WORAUF?

Von 19. September 2022 Publikationen

Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr (webERV) verpflichtet (§ 89c Abs 5 Z 1 GOG). Österreich ist sicher ein recht kleines Land. Vielleicht liegt aber gerade darin die Stärke, im elektronischen und digitalen Bereich der Justiz seit 1990 führend zu sein. Mit der Initiative Justiz 3.0 wird aktuell die digitale Akten- und Verfahrensführung an unseren Gerichten vorangetrieben. So sehr sich der webERV im juristischen Alltag zwischen den Gerichten und der Rechtsanwaltschaft bewährt, so braucht man manchmal doch auch telefonisch Kontakt zu Richterinnen und Richtern oder zu nichtrichterlichem Personal, um Dinge rasch und unbürokratisch zu klären. Gerade in letzter Zeit haben jedoch der längst eklatante Personalmangel in der Justiz dazu geführt, dass die telefonische Erreichbarkeit von Personen bei Gerichten weiter massiv eingeschränkt wurde. Hat man die Warteschleife „überstanden“, landet man auf einer Nebenstelle, bei der niemand abhebt, oft auch deshalb, weil die Stelle personell nicht nachbesetzt werden konnte. Schon 2020 sagte die Präsidentin der Richtervereinigung Maga MATEJKA: Wir mussten in fast allen Wiener Bezirksgerichten die telefonische Erreichbarkeit einschränken. Auch das Österreichische Notariat zeigte damals Sorge um das Funktionieren der Justiz. Die Bewältigung der Pandemie und Energiekrise zeigen aber, dass der Staat gut in der Lage ist, Probleme personell wie finanziell zu stemmen. Warum nicht in der Justiz? Worauf wartet man? Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erheben immer ihre Stimme, wenn es gilt auf Mängel hinzuweisen, so auch jetzt, denn: Wir sind um Ihr Anliegen bemüht! Politik, bitte nicht warten!

 

Der Original-Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 19.09.2022 kann hier nachgelesen werden.

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