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VIRIBUS UNITIS

Von 27. April 2020 Publikationen

war nicht nur der Wahlspruch von Kaiser Franz Joseph I., sondern auch der Name eines Schiffs der österreichisch-ungarischen Marine oder eines Marsches von Johann STRAUSS Sohn (op. 96), und bedeutet: Mit vereinten Kräften! In den letzten Tagen wurden von der Bundesregierung für zahlreiche Lebens- und Wirtschaftsbereiche erste Lockerungen der COVID-19-Maßnahmen verkündet. In der Justiz sind rund 30.000 Verhandlungen aufgrund dieser Maßnahmen abgesetzt worden. Jetzt soll der Gerichtsbetrieb wiederaufgenommen und Verhandlungen anberaumt werden. Dies ist für die rechtssuchende Bevölkerung, aber auch für das wirtschaftliche Überleben vieler Rechtsanwaltskanzleien von existentieller Bedeutung! Auch Richter wollen ihre Verfahren zügig erledigen. Ab Mai/Juni 2020 gilt es, den enormen Verhandlungsrückstau abzubauen. Bei uns Rechtsanwälten wird es unweigerlich zu Terminkollisionen deswegen kommen, weil dann alle Richter ihre Verhandlungen ausschreiben werden. Dies birgt die Gefahr eines doppelten, wirtschaftlichen Schadens für Rechtsanwälte: Man kann die Verhandlung nicht selbst, sondern muss sie durch einen Kollegen verrichten lassen (Substitution). Dies ist nicht immer möglich und tunlich: Fortgesetzte, komplexe Verfahren oder solche in Spezialmaterien eignen sich dafür nicht. Doch noch wichtiger ist aber das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Dieses muss gewahrt bleiben! Daher mein eindringlicher Appell an die Richterschaft, mit Vertagungsanträgen aufgrund von nachgewiesenen Terminkollisionen wohlwollend umzugehen! Die Rechtsanwaltschaft ist an einem raschen normalisierten Gerichtsbetrieb genauso interessiert, wie die Justiz! Gemeinsam schaffen wir das, auch im Interesse der Parteien und Mandanten, eben: Mit vereinten Kräften!

Zum Originalartikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 27.04.2020

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