Skip to main content
News

SEIT 1848

Von 8. Mai 2023 Publikationen

hat sich in Österreich als Folge der Revolution der Rechtsstaat entwickelt: In der Pillersdorfschen Verfassung fanden sich die ersten Grundrechte, wie der Schutz von Gleichheit und Freiheit, Glauben und Gewissen sowie des Eigentums, ein Parlament mit zwei Kammern und eine Gerichtsbarkeit durch unabhängige Gerichte mit öffentlichen und mündlichen Verfahren. Junge Advokaten kämpften 1848 auf den Barrikaden Wiens und standen an der Spitze der Aufstände und die Advokaten im Juridisch-politischen Leseverein führten die Verfassungsbewegung an. Schließlich brachte die provisorische Advokatenordnung von 1849 als spätes Kind der Revolution die Voraussetzungen für die Gründung der Advokatenkammern (vgl Peter Wrabetz, Österreichs Anwälte in Vergangenheit und Gegenwart). Sie ist also Grundlage der Selbstverwaltung. Jährlich können wir in der Plenarversammlung unsere Vertreter in der Rechtsanwaltskammer sowie die Satzungen und Ordnungen frei wählen. In Wien haben wir dazu am 25. Mai 2023 wieder die Gelegenheit, sogar per Briefwahl. Nützen wir diese von unseren beruflichen Vorfahren erkämpften Privilegien und üben unser Wahlrecht aus. Diese Unabhängigkeit bedeutet für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin berufliche Immunität und ermöglicht weisungsfreies Handeln. Unseren beruflichen Einsatz leisten wir auch bei der Ersten Anwaltlichen Auskunft, der kostenlosen Rechtsberatung für Rechtssuchende: Sie findet wieder ab heute jede Woche von Montag bis Mittwoch von 17:00-19:30 Uhr ausschließlich telefonisch statt. Anmeldungen dazu bitte am Tag der Inanspruchnahme unter www.rakwien.at/service – Erste anwaltliche Auskunft oder telefonisch unter 01/ 533 27 18 46. Die Rechtsanwaltschaft steht im Interesse der Bevölkerung mit Rat und Tat bereit und dies nicht nur seit 1848!

Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 08.05.2023 kann hier nachgelesen werden.

Leave a Reply