Experten blicken derzeit sorgenvoll auf den Arbeitsmarkt: Die Kurzarbeit hat zwar geholfen, Jobs zu bewahren, aber keine neuen Arbeitsplätze geschaffen. Jetzt im Juni sind auch noch doppelte Gehälter zu zahlen und die vom Arbeitgeber allein zu tragenden Lohnnebenkosten (jährlich etwa 36%), von denen der Arbeitnehmer keinen Euro sieht. Steigende Arbeitslosigkeit und die Zunahme von Insolvenzen drohen.
Als Liquiditätshilfe und Mittel der Konjunkturbelebung könnte da auch die Steuerpolitik dienen: Eine rasche, zeitlich begrenzte Senkung oder Abschaffung der Lohnnebenkosten, insbesondere jetzt bei den doppelten Gehältern, würde dazu führen, Arbeitsplätze zu sichern, den Anreiz schaffen, neue Unternehmen zu gründen, damit Arbeitsplätze zu schaffen und – gepaart mit schon initiierten, gezielten Förderungen und Kreditmitteln – Österreich als Wirtschaftsstandort attraktiv zu machen.
Gerade die Corona-Krise zeigt, ob im analogen oder digitalen Bereich, wie innovativ, kreativ und erfinderisch, viele Menschen sind. Diesen aus der Not geborenen Schwung gilt es zu nützen, sei es zur Sanierung, Restrukturierung, Neuorientierung oder Umsetzung neuer Ideen bis hin zur Ermutigung von Start-Ups.
Dabei sind rechtlicher Rat und Expertise unerlässlich: Rechtsanwälte sind erfahren bei Sanierungen genauso wie bei Um- oder Neugründungen von Unternehmen. Arbeits-, Gesellschafts-, Gewerbe-, Verwaltungs- oder Abgaben- und Steuerrecht uvam sind in Verträgen wie in Verfahren zu beachten. Wir Rechtsanwälte sind nicht nur selbst Unternehmer, sondern auch in diesen Rechtsgebieten geschult und tätig. Wie lautet die 3. Strophe unserer Bundeshymne? Mutig in die neuen Zeiten, frei und gläubig sieh‘ uns schreiten, arbeitsfroh und hoffnungsreich! Wir Rechtsanwälte sind dazu bereit!
Zum Originalartikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 25.05.2020