Startseite » Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit für ein Ehescheidungs-verfahren reicht nach Art 3 Abs 1 lit a 3. Spiegelstrich Brüssel IIa-VO ein gewöhnlicher Aufenthalt des Beklagten ohne weiteres aus » OGH 8 Ob119-21i_geschwärzt
OGH 8 Ob119-21i_geschwärzt
You must be logged in to post a comment.