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Kosten, Vollmacht und Honorar
Widerrufsrecht

Stundensatz

Grundsätzlich verrechnen wir unser Honorar nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes. Der verrechnete Stundensatz ist insbesondere abhängig von der Komplexität des Auftrages und wird mit Ihnen schriftlich vereinbart. Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit sind 5 Minuten.

Die Honorarvereinbarung und Zivilvollmacht

Der Honoraranspruch des Rechtsanwalts ergibt sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber (Mandanten) getroffenen Vereinbarung, die bei uns in der Zivilvollmacht enthalten ist. Diese Vollmacht stellt eine Generalvollmacht dar, die allerdings nur im Umfang des tatsächlich erteilten Auftrags (Mandats) verwendet werden darf.

Muster Honorarvereinbarung und Zivilvollmacht Unternehmer

Muster Honorarvereinbarung und Zivilvollmacht Verbraucher

Das Österreichische Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)

Dieses gelangt überwiegend dann zur Anwendung, wenn keine Vereinbarung über die Honorarabrechnung getroffen wird, so insbesondere bei Verfahren vor Behörden und Gerichten.

Die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK)

Diese dienen zum Schutz des Auftraggebers (Mandanten) der Beurteilung über die Angemessenheit des Honorars. Sie sind von der Vertreterversammlung des österreichischen Rechtsanwaltskammertags am 7. Oktober 2005 beschlossen und kundgemacht gemacht worden.

Link zum Download der Allgemeinen Honorar-Kriterien der österreichischen Rechtsanwälte

Die Autonomen Honorar Richtlinien (AHR-1976)

Deren letzte Fassung vom 21. September 2001 wurde mit Beschluss der Vertreterversammlung des österreichischen Rechtsanwaltskammertags am 7. Oktober 2005 ersatzlos aufgehoben. Dennoch können sie Grundlage einer Honorarvereinbarung sein.

Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte (AAB)

Die AAB für Verbraucher einerseits und für Unternehmer andererseits finden Sie hier.

Umsatzsteuer (USt)

Alle Honorarangaben verstehen sich als Nettobeträge. Zum Nettohonorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 20%) hinzuzurechnen. Bei ausländischen Mandanten gelten besondere Bestimmungen.

Gebühren, Kopien, sonstige Barauslagen

Mit einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ist die Entrichtung gesetzlicher Gerichts- und Verwaltungsgebühren verbunden. Diese Aufwendungen sind nicht im Honorar enthalten, sondern werden als Barauslagen diesem hinzugerechnet.

Ebenso werden Porti und Kopien sowie Fahrt- und Übernachtungsspesen bei auswärtigen Terminen gesondert nach Aufwand verrechnet.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass diese unsere Kosten, Gerichtskosten etc. und die Kosten Ihres Gegners übernimmt. In welchen Rechtsangelegenheiten und in welchem Umfang dies erfolgt, richtet sich nach Ihrem jeweiligen Rechtsschutzversicherungsvertrag. Bitte beachten Sie, dass es bei vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen einen Selbstbehalt gibt. Weiters ist die Versicherungssumme zu beachten, die die Höchstleistung der Versicherung begrenzt. Besonders bei hohen Streitwerten kann es da rasch zu einer Ausschöpfung der Versicherungssumme kommen. In diesem Fall müssen wir Sie warnen und müssten Sie im Falle des Prozessverlustes die durch die Rechtschutversicherung nicht gedeckten Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Wir beraten Sie dazu gerne.

Prozessfinanzierer

Wir arbeiten manchmal auch mit Prozessfinanzierern zusammen. Dies gilt besonders für Prozesse mit hohen Streitwerten. Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und das Prozessrisiko fürchten stellen Prozessfinanzierer eine gute Alternative dar. Je nach Prozessfinanzierer verlangen diese für die Übernahme des Prozessrisikos eine Beteiligung am ersiegten Kapital oder einen pauschalen Fixbetrag je nach ersiegter Kapitalstufe (Tarif-System). Wir beraten Sie dazu gerne.

Verfahrenshilfe

Sollten Sie nicht über ausreichendes Vermögen verfügen, um sich einen Prozess leisten zu können, haben Sie noch die Möglichkeit bei Gericht einen Antrag auf Verfahrenshilfe zu stellen. Genauere Informationen finden Sie hier.

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern dieser über Internet, Telefon oder Telefax oder Haustürgeschäft zustande gekommen ist.
 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Dr. Eric HEINKE

Rechtsanwalt
Reisnerstraße 9
1030 Wien
T: +43 1 532 26 16
F:  +43 1 532 26 16 16
M: office@heinke.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Sie können von uns auch verlangen, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist für Sie tätig werden und Sie damit auf Ihr Widerrufsrecht verzichten. Wenn Sie uns eine unterfertigte Vollmacht oder Unterlagen zur Bearbeitung übermitteln, wir Sie auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen haben, und Sie uns zur sofortigen Bearbeitung auffordern, gilt dies als Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich allfälliger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

Muster-Widerrufsformular

Herrn
Dr. Eric HEINKE
Rechtsanwalt
Reisnerstraße 9
1030 Wien
E-Mail: office@heinke.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:

Bestellt am:

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

___________
(*) Unzutreffendes streichen.

 Ende der Widerrufsbelehrung