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JEDER IST SEINES GLÜCKES SCHMIED!

Von 20. März 2023 Publikationen

Dieser Spruch zeigt, Glück haben ist nicht nur vom positiven Zufall abhängig, sondern auch von eigener Bemühung und Einstellung. Seit 2013 wird jährlich am 20. März der Weltglückstag (International Day of Happyness) als UN-Aktionstag begangen. Über Initiative Bhutans trafen sich 2012 Vertreter aus 68 UN-Mitgliedsstaaten auf der Konferenz Glück und Wohlbefinden: Definition eines neuen ökonomischen Paradigmas. In der folgenden Resolution 66/281 der UN-Vollversammlung wurde Glück als Ausgleich von Ökonomie, Sozialem und Umwelt definiert und eine eigene Website eingerichtet: https://www.dayofhappiness.net/ Dort findet man Tipps, um unser Zusammenleben glücklicher zu gestalten (Man soll achtsam, dankbar und freundlich sein!) und das Ranking im Glücklichsein von 2019-2021 (Österreich belegt Platz 11 von 146). Neben dem Recht auf Leben und Freiheit steht das Streben nach Glück als Menschenrecht sogar in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten vom 4. Juli 1776. Die Rechtsanwaltschaft verlässt sich nicht auf das Glück als Zufall: Erst nach Absolvierung des Jus-Studiums, der praktischen Ausbildung von 5 Jahren, davon zumindest 7 Monate bei Gericht oder Staatsanwaltschaft und 3 Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei, und der erfolgreich abgelegten Prüfung wird man als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt eingetragen. Schon in der Ausbildung hat man durch Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit im eigenen Verhalten die Ehre und das Ansehen des Standes zu wahren. Deshalb wird korrektes und respektvolles Verhalten im Umgang mit jedermann standesrechtlich erwartet, bei sonstiger Ahndung durch den Disziplinarrat. Unsere Berufsregel zum Glücklichsein: Halte Maß und bedenke das Ende! (Hans Franzen, Anwaltskunst), denn: Jeder ist seines Glückes Schmied!

Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 20.03.2023 kann hier nachgelesen werden.

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