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GEFAHR IM VERZUG

Von 9. Januar 2023 Publikationen

nannten die alten Römer periculum in mora und geht auf den römischen Geschichtsschreiber Titus LIVIUS (59 v Chr bis 17 n Chr) zurück. Damit wird rechtlich eine Gefahrensituation bezeichnet, bei der dringend zu befürchten ist, dass ein Schaden dann eintritt, wenn nicht – an Stelle der Behörde oder der zuständigen bzw. berechtigten Person – eine andere Person sofort handeln würde. Zu Jahresbeginn fasst man üblicherweise gute Vorsätze und sollte tunlichst darangehen, diese rasch in die Tat umzusetzen. Wenn wir alle unsere täglichen Aufgaben mit Optimismus und gutem Willen erledigen und im Rahmen unserer ganz persönlichen Möglichkeiten unser Bestes geben, Schritt für Schritt für Schritt: Dann wird unser gemeinsames Jahr gut werden. Weil wir einander so am besten helfen, so der Herr Bundespräsident in seiner heurigen Neujahrsbotschaft. Die Rechtsanwaltschaft ist dazu schon berufsbedingt im Interesse der rechtssuchenden Bevölkerung immer und jederzeit bereit. Dies erfordert aber auch eine Dialogbereitschaft seitens des Justizministeriums, denn es warten schon genug Themen auf Neuregelung: Korruptionsstrafrecht, Transparenz der Parteienfinanzierung, Amtsgeheimnis, Weisungen in Strafverfahren, Erhöhung des Kostenersatzes bei Freisprüchen, Fristen zur Vermeidung überlanger Verfahren, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Ausbau der Personalressourcen bei (nicht)richterlichem Personal und nicht zuletzt die überfällige Inflationsanpassung im Gebührenanspruchs-, dem Notariatstarif- und Rechtsanwaltstarifgesetz. Sehr geschätzte Frau Justizministerin, setzen wir uns zusammen und gehen es an! Die Rechtsanwaltschaft unterstellt, dass uns allen eines wichtig ist: Es soll zu keiner Situation im Rechtsstaat und in der Justiz(verwaltung) kommen, bei der Gefahr im Verzug ist!

Der gesamte Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 09.01.2023 kann hier nachgelesen werden.

 

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