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FLUCHT IST GRENZENLOS!

Von 20. Juni 2022 Publikationen

Heute ist Weltflüchtlingstag: Der seit 1914 bestehende, auf Papst Benedikt XV. zurückgehende, kirchliche Gedenktag wurde zum 50. Jahrestag der Gründung des Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) mit der Resolution 55/76 von der UN-Generalversammlung am 4.12.2000 beschlossen. Er findet seither alljährlich am 20. Juni statt und soll daran erinnern, dass viele Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Laut UNHCR sind mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht, die größte je registrierte Zahl an Vertriebenen, darunter mehr als 26 Millionen, die unter 18 Jahre alt sind, und zehntausende unbegleitete Kinder. Österreich hatte immer ein weites Herz für Flüchtlinge zB bei der Ungarnkrise 1956, der Niederschlagung des Prager Frühlings 1968, für die DDR-Flüchtlinge 1989 oder beim Jugoslawienkrieg 1992. Aktuell flüchten viele Menschen vor dem Ukraine-Krieg. Beim Asylantrag wird in Österreich im Einzelfall geprüft, ob Verfolgungsgründe nach der Genfer Flüchtlingskonvention (wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen der politischen Überzeugung), Gründe für einen subsidiären Schutz (Leben oder Unversehrtheit wird im Herkunftsstaat bedroht) oder für humanitären Aufenthalt (Sonderstatus, der es besonders schutzbedürftigen oder gut integrierten Personen befristet erlaubt, auch ohne vorherigen legalen Aufenthaltstitel legal hier zu leben) vorliegen. Die Österreichische Rechtsanwaltschaft sorgt aus sozialer Verantwortung (oft sogar unentgeltlich) mit kompetenter Beratung und Vertretung nicht nur im Weg der Verfahrenshilfe, sondern auch über Flüchtlingshilfswerke dafür, dass Flüchtlinge zu ihrem Recht auf Asyl, somit auf Schutz und Sicherheit bei uns kommen, denn: Flucht ist grenzenlos!

 

Der Original-Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 20.06.2022 kann hier nachgelesen werden.

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