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Es grünt so grün

Nicht nur, weil gerade Frühlingsbeginn war: Grün wird der EU-Impfpass sein, der im Juni kommen soll. Grün ist auch die e-card, über die die meisten in Österreich als ÖGK-Versicherte verfügen. Jetzt bekommen auch die freien Berufe [Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte, selbständige Apotheker, Ziviltechniker und Patentanwälte, sofern sie nicht aufgrund einer (anderen) Pflichtversicherung oder freiwilligen Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind] die e-card kostenlos: Ab heute können Sie für sich und Ihre mitversicherten Angehörigen die e-card für ELGA bzw. ehealth-Zwecke (e-Impfpass) (nur) online unter https://www.svs.at/e-card-Antrag/ ohne Handysignatur beantragen, womit sich nichts an der bisherigen (privaten) Krankenversicherung ändert. Maßgeblich hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) diese Lösung für Opting-Out-Versicherte ausverhandelt. Die e-card wird von der SVS ausgestellt und per Post zugesandt. Weitere Informationen zur e-card für freie Berufe finden Sie unter www.chipkarte.at/e-card/Freie-Berufe bzw. Rechtsanwälte auf der ÖRAK-Homepage www.rechtsanwaelte.at im Mitgliederbereich (Versorgungseinrichtungen-Krankenversicherung). Damit erhalten endlich auch die Angehörigen der freien Berufe Zugang zu den kostenlosen COVID-19-Tests in Teststraßen, in Apotheken gratis Corona-Selbsttests für zu Hause und kostenlos die Corona-Schutzimpfung. Fehlt nur mehr die Förderrichtlinie für Corona-Tests, die nicht nur WKO-Betriebe, sondern auch Unternehmen freier Berufe und deren Interessensvertretungen erfasst. Dann sind wir im grünen Bereich!

Der Original-Artikel aus dem Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE vom 22.03.2021 kann hier nachgelesen werden.

 

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