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Stundensatz
Grundsätzlich verrechnen wir unser Honorar nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes. Der verrechnete Stundensatz ist insbesondere abhängig von der Komplexität des Auftrages und wird mit Ihnen vereinbart. Zur Orientierung: Unser üblicher Stundensatz beträgt EUR 300,-. Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit sind 5 Minuten.

Die Honorarvereinbarung und Zivilvollmacht
Der Honoraranspruch des Rechtsanwalts ergibt sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber (Mandanten) getroffenen Vereinbarung, die bei uns in der Zivilvollmacht enthalten ist. Diese Vollmacht stellt eine Generalvollmacht dar, die allerdings nur im Umfang des tatsächlich erteilten Auftrags (Mandats) verwendet werden darf.

Das Österreichische Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
Dieses gelangt überwiegend dann zur Anwendung, wenn keine Vereinbarung über die Honorarabrechnung getroffen wird, so insbesondere bei Verfahren vor Behörden und Gerichten.

Die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK)
Diese dienen zum Schutz des Auftraggebers (Mandanten) der Beurteilung über die Angemessenheit des Honorars. Sie sind von der Vertreterversammlung des österreichischen Rechtsanwaltskammertags am 7. Oktober 2005 beschlossen und kundgemacht gemacht worden. Link zum Download der Allgemeinen Honorar-Kriterien der österreichischen Rechtsanwälte

Die Autonomen Honorar Richtlinien (AHR-1976)
Deren letzte Fassung vom 21. September 2001 wurde mit Beschluss der Vertreterversammlung des österreichischen Rechtsanwaltskammertags am 7. Oktober 2005 ersatzlos aufgehoben. Dennoch können sie Grundlage einer Honorarvereinbarung sein.

Umsatzsteuer (USt)
Alle Honorarangaben verstehen sich als Nettobeträge. Zum Nettohonorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 20%) hinzuzurechnen. Bei ausländischen Mandanten gelten besondere Bestimmungen.

Gebühren, Kopien, sonstige Barauslagen
Mit einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ist die Entrichtung gesetzlicher Gerichts- und Verwaltungsgebühren verbunden. Diese Aufwendungen sind nicht im Honorar enthalten, sondern werden als Barauslagen diesem hinzugerechnet.

Ebenso werden Porti und Kopien sowie Fahrt- und Übernachtungsspesen bei auswärtigen Terminen gesondert nach Aufwand verrechnet.