Die Beratung auf dem Gebiet des Gesellschafts- und des Unternehmensrechts ist bedeutender Bestandteil unserer Tätigkeit. Unser Focus liegt auf der Beratung namhafter Unternehmen auf allen Gebieten des Gesellschafts- und Unternehmensrechts. Die Beratungstätigkeit umfasst etwa die Erstellung und Verhandlung gesellschaftsrechtlicher Verträge, Vertriebs-, Kooperations- und Handelsvertreterverträge, die Vorbereitung - inklusive Due-Diligence-Prüfungen - und Umsetzung von Unternehmenskäufen, die Restrukturierung von Unternehmensgruppen, die Reorganisation und Sanierung von Unternehmen in der Krise ebenso wie die Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten.
Wir beraten Unternehmen im Zusammenhang mit der Vermeidung einer strafrechtlichen Verurteilung (Compliance) und im Falle der Einleitung eines Strafverfahrens übernehmen wir die Vertretung unserer Mandanten vor Strafgerichten.
Unser Beratungsspektrum umfasst weiters alle Bereiche des öffentlichen Wirtschaftsrechts, insbesondere des Vergaberechts, Umwelt-, Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht, Lebens- und Arzneimittelrecht sowie Förderrecht und staatliche Beihilfen.