Wir prüfen für unsere Klienten, ob auf Basis der geschlossenen Verträge Schlechterfüllungsansprüche (Gewährleistungsansprüche) bestehen und ob Schadenersatzforderungen welcher Art auch immer berechtigt geltend gemacht werden können, und unterstützen bei der Durchsetzung bzw. der Abwehr derartiger Ansprüche, auch in strafrechtlicher Hinsicht. Wir beraten unsere Klienten, wie sie eigenverantwortlich das Risiko, wegen eines Versehens berechtigt in Anspruch genommen zu werden, beschränken und gegebenenfalls unter Versicherungsschutz bringen können und prüfen abgeschlossene Versicherungsverträge darauf, ob insoweit Versicherungsdeckung besteht.