Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Ehe- und Partnerschaftsrechts unter Einschluss des Sozialversicherungs- und Pensionsrechts. Wir erstellen Ehepakte und Partnerschaftsverträge. Der Beratung vor einer Trennung oder Ehescheidung messen wir größte Bedeutung zu, denn "Vorbeugen ist besser als Heilen." Wir beraten und vertreten bei einvernehmlichen und streitigen Ehescheidungen ebenso wie in zugeordneten Verfahren wegen einstweiliger Verfügungen, etwa wegen Unterhalt, Wohn- und Besuchsrecht, Obsorge oder Wegweisung zufolge Gewalt oder Drohung. Das Ehegatten- und Kindesunterhaltsrecht bei aufrechter Ehe und nach der Scheidung oder als Provisorialunterhalt gehört ebenso zu unserem Betätigungsfeld, wie das Kindschaftsrecht in Fragen der Abstammung, der Adoption, der Obsorge, des Besuchsrechts sowie der Informations- und Äußerungsrechte. Nach erfolgter Ehescheidung kümmern wir uns um die nacheheliche Aufteilung, außergerichtlich wie gerichtlich. Wir betreuen aber auch sämtliche vermögens- wie wohnrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Lebensgefährten.