Die Vertretung von Privatpersonen in allen Lebenslagen von der Geburt bis zum Tode gehört weiters zu unserem Leistungsspektrum. Wir vertreten in Adoptions- und Verlassenschaftsverfahren, wir erstellen Testamente, verhandeln und verfassen Eheverträge, vertreten und beraten in Scheidungs- und Obsorgeverfahren und im Falle eines Unglücks wehren oder verfolgen wir Schadenersatzansprüche unserer Mandanten ab, führen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen. Im Falle des Erwerbes von Liegenschaften beraten wir unsere Mandanten ebenso wie in Mietangelegenheiten. Wir beraten unsere Mandanten beim Aufbau, der Verwaltung, Strukturierung und Übertragung ihres Vermögens, zu unsere Tätigkeit gehört etwa die Nachfolgeregelung oder die Errichtung und Beratung von Privatstiftungen. Anwälte unsere Kanzlei sind im Rahmen dieser Tätigkeit auch als Privatstiftungsvorstände tätig.